Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), der Firma Long-Limo Limousinen Service

 
1.     Der Kunde anerkennt die nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen der Firma Long-Limo, durch die Erteilung eines Auftrags als rechtlich verbindlich.
 
2.     Wird keine andere Preiseinheit angegeben, so gelten sämtliche Preise in Schweizer Franken.
 
3.     Alle Preise und Zeiten werden ab und bis Fahrzeugstandort des jeweiligen Fahrzeuges berechnet. Ändert die Distanz (Route) der offerierten Fahrt, kann der Preis variieren. Es gelten die aktuellen Preise auf www.long-limo.ch.
 
4.     Die Auftragsrechnung ist vor dem Auftrag zu begleichen. Mit Ausnahmen welche von der Geschäftsleitung entschieden werden, kann die Rechnung auch nach der Fahrt beglichen werden. Bei kurzfristig angenommenen Aufträgen, muss der Rechnungsbetrag dem Chauffeur vor der Fahrt in bar bezahlt werden. Wird der Betrag in bar bezahlt, muss dieser genau dem Gesamtauftragswert entsprechen. Der Chauffeur hat aus Sicherheitsgründen nur wenig Bargeld bei sich und kann nicht retour geben. Allfälligen Mehrkosten, die während der Fahrt entstehen, müssen nach der Fahrt direkt beim Chauffeur bezahlt werden.
 
5.     Mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung via E-Mail, sowie der Rückbestätigung des Kunden, gilt der Auftrag als definitiv gebucht. Trifft die Zahlung nicht innerhalb der angegeben Frist ein, so wird das Fahrzeug wieder freigestellt. Bei Erhalt der schriftlichen Bestätigung/Rechnung via E-Mail oder Post, ist die Limousine für den Kunden als definitiv reserviert. Offerten können jederzeit zurückgezogen werden.
 
6.     Im Falle einer Annullierung seitens des Auftraggebers von weniger als 7 Tage vor Antritt der Fahrt, wird ein Betrag von 50% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Kurzfristige Absagen von weniger als 24 Stunden vor der Fahrt werden zu 100% belastet. (Auftragsentschädigung und Unkosten). Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, werden Ihm 100% der Auftragskosten in Rechnung gestellt. Es ist Sache des Kunden, für eine Annullationskosten Versicherung zu sorgen. In Ausnahmefällen wird davon abgesehen wenn der Auftrag durch einen anderen ersetzt werden kann, oder eine Gutschrift ausgestellt wird, welche für einen anderen Auftrag eingelöst werden kann. Dies wird von Fall zu Fall von der Geschäftsleitung entschieden. In jedem Fall werden wir bei einer Annullation nach einer Definitiven Zusage, welche nicht in einen Gutschein (zukünftiges Guthaben) umgewandelt wird, eine Aufwandsgebühr von pauschal CHF 40.- verrechnet.
7.     Ist der Kunde bei Beginn seiner Fahrt mehr als 15 Minuten verspätet, wird die Wartezeit mit CHF 70.- pro Stunde verrechnet.
 
8.     Definitive Reservationen werden nur gegen Vorauszahlung getätigt. Alle Preise und Zeiten sind ab und bis Fahrzeugstandort.
 
9.     Weitere Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fahrtickets, Bahnverladekosten, zusätzliche Getränke sowie allfällige Kost & Logie des Chauffeurs gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden in bar direkt beim Chauffeur am Ende der Fahrt bezahlt oder auf Freigabe durch den Chauffeur nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei einer Mietdauer von mehr als 5 Stunden, erhält der Chauffeur eine Essens-Entschädigung von pauschal CHF 50.-
 
10.  Nach Auftragserteilung hat die Firma Long-Limo das Recht, ganz vom Auftrag zurückzutreten, sofern auf Grund der eingezogenen Auskünfte unserer Forderungen gefährdet erscheinen. Eine Verpflichtung der Ausführung der Fahrt gegenüber dem Kunden besteht in diesem Fall nicht. . Bereits bezahlte Fahrten, werden in diesem Fall voll umfänglich zurückerstattet.
 
11.  Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des Möglichen. Beanstandungen müssen in schriftlicher Form innerhalb 48 Stunden nach der Durchführung des Auftrags erfolgen.
 
12.  Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen sowie fehlendes Inventar, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Dies beinhaltet unter anderem auch jegliche Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen, sowie Unsachgemässen Bedienung der Einrichtungen. Für alle Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, wird der Rechnungsbetrag (je nach Schweregrad der Beschädigung) nach der Fahrt in Rechnung gestellt. * Fehlendes oder zerbrochene Gläser CHF 20.- (pro Glas). * Beschädigungen durch Zigaretten: mind. CHF 1000.*Starkes Verschütten von Getränken: Mind. CHF 100.- *Erbrechen im Auto: Mind. CHF 250.- * Beschädigungen der Inneneinrichtung: Mind. CHF 500.- *Beschädigung des LCD Flachbildschirm: Mind. CHF 350.-
 
13.  Die Firma Long-Limo ist nicht haftbar für im Auto liegen gelassene Gegenstände.
 
14.  Das Rauchen ist in all unseren Fahrzeugen strengstens verboten. Bei Nichteinhaltung wird eine Fahrzeuginnenreinigung in Auftrag gegeben. Der Rechnungsbetrag wird (je nach schweregrad der Beschädigung) nach der Fahrt in Rechnung gestellt.
 
15.  Es dürfen maximal 8 Personen in der Stretch Limousine mitfahren. Steigen mehr Personen zu, haften die Gäste für allfällige Bussen im Zusammenhang mit der Überkapazität. Sind mehr Personen im Fahrzeug als erlaubt und ein Schaden am Fahrzeug tritt auf, welcher auf überhöhtes Gewicht zurückzuführen ist, haften die Gäste für den entstanden Schaden voll umfänglich.
 
16.  Es ist für Minderjährige unter 16 Jahren strikt verboten, Alkohol in der Limousine zu konsumieren. Spirituosen sind unter dem Alter von 18 Jahren nicht erlaubt.
 
17.  Es ist verboten jegliche Körperteile aus dem Fenster zu strecken, es wird jegliche Haftung bei Unfällen abgelehnt. Jeder Fahrzeug Insasse muss sich während der Fahrt mit dem Sicherheitsgurt anschnallen.
 
18.  Im Winter, besonders bei Eis, Kälte sowie schneebedeckten Fahrbahnen, können gebuchte Fahrten kurzfristig von der Firma Long-Limo aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Ist einer der vorhin aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend. Dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Es werden nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden übernommen. Die Art des Heimtransportes der Kunden wird durch die Firma Long-Limo festgelegt.
 
19.  Technische Defekte unterwegs:
Tritt während der Fahrt, am Fahrzeug ein Technisches-Problem auf, welches nicht behoben werden kann und die Fahrt abgebrochen werden muss gilt folgendes: Es wird ein anderes Taxi Unternehmen von uns organisiert. Dies kann je nach Verfügbarkeit einige Zeit dauern, der Kunde nimmt dies so zur Kenntnis. Die Kosten werden von der Firma Long-Limo übernommen. Tritt dieser Fall ein, erhält der Kunde einen Gutschein für eine Fahrt an einem anderen Zeitpunkt, als Wiedergutmachung. Die Höhe des Gutscheines entscheidet die Geschäftsleitung von Fall zu Fall. Musikanlage, Lichter und Interieur- Elektronik: Tritt ein Ausfall an der Innenausstattung ein wie Z.B. Musikanlage Ausfall, wird kein Geld zurück erstattet, solange die Limousine (Fahrzeug an sich) fahrtüchtig ist und die Fahrt wie geplant ausführen kann
 
20.  Im Fahrtenpreis ist folgendes Inbegriffen: Chauffeur, Benzin, MwSt., 1-2 Flaschen Mineralwasser(0.5L). Bei Fahrten mit der Stretch Limousine, ist zusätzlich 1 Flasche Prosecco (075L) Inbegriffen. Die Wahl der Alkoholmarke liegt bei der Firma Long-Limo.
Mineral- oder Süssgetränke, welche bei Fahrt von der Firma Krystal GmbH zu Verfügung gestellt werden, sind auf max. 10 Stück. à 33cl Dosen, Flaschen beschränkt. Alles was der Kunde zusätzlich bestellt, muss direkt beim Chauffeur bezahlt werden. Getränke die in der Limousine stehen und kostenpflichtig sind, müssen nach dem Öffnen dem Chauffeur am Fahrt Ende direkt bezahlt werden. Eigene Getränke des Kunden sind in der Limousine nur gegen eine Pauschalgebühr von CHF 80.-, erlaubt.
 
21.  Überstunden welche während der Fahrt über die normale Buchungszeit anfallen, müssen nach der Fahrt bar bezahlt werden. Jede Zusatz-Stunde wird mit 100.- pro Stunde berechnet. Es kann nur spontan/vor Ort verlängert werden, wenn der Chauffeur dafür sein Einverständnis gibt. Ist dies nicht der Fall und es finden Anschlussfahrten statt, akzeptiert der Kunde, dass die Limousine nur zu der vorab in der Bestätigung gebuchten Zeit zur Verfügung steht.
 
22.  Externe Anbieter: Anbieter wie: Stripperin/er, Helikopterflug, Zauberer sind Dienstleistungen die nicht von uns angebotenen werden, sondern von externen Anbieter. Wir übernehmen keine Haftung für die Ausführung dieser Dienste auch wenn diese über uns gebucht werden. Bei Planung und Reklamationen zur Ausführung ist der externe Anbieter zu konsultieren, Die Firma Long-Limo ist nicht die Ansprechperson.
 
23.  Trinkgeld: Der Kunde ist nicht verpflichtet Trinkgeld dem Chauffeur zugeben. Dies ist bereits im Fahrten-Preis inkl. Falls der Kunde sehr zufrieden war mit der Leistung des Chauffeurs, kann ein Betrag nach eigenem Ermessen gegeben werden.
 
24.  Bei allfälligen Witterungseinflüssen Verkehrsstau, Verkehrsunfall oder Demonstrationen und allgemeinen Dritteinwirkungen, muss der Kunde mit einer Verspätung rechnen. Tritt einer dieser Fälle ein, wird kein Geld zurückerstattet.
 
25.  Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare „ Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, befreien uns ganz von der Vertragserfüllung
 
26.  Werden nach Erhalt des Bestätigungsschreibens nicht innerhalb von 24h allfällige Änderungen gemeldet. So gilt der Vertrag als rechtskräftig.
 
27.  Bei Grenzüberschreitende Fahrten, welche von der Schweiz aus über eine Grenze ins Ausland führen, muss der Kunde allfällige Gegenstände welche zu verzollen sind, von sich aus dem Chauffeur melden. Wird vom Kunden nichts erwähnt, ist für den Chauffeure klar, dass der Gast keine Ware zu verzollen hat. Bei allfälligen Kontrollen mit Funden von verzoll baren Artikel, lehnt die Firma Long-Limo jegliche Haftung ab.
 
28.  Das Eis, welches in der Limousine verwendet wird, ist nur für Dekorations- Zwecke bestimmt und NICHT für den Verzehr vorgesehen. Es wird keine Haftung übernommen, falls es einem Gast schlecht wird, der Eis in sein Getränk schüttet, oder Eis isst.

29.  Blumenschmuck kann der Auftraggeber selber organisieren, oder gegen Aufpreis der Firma Long-Limo in Auftrag gegeben werden.
30.  Die Firma Long-Limo behält sich das Recht vor, Foto- sowie Videoaufnahmen und Feedback der Kunden für öffentliche Zwecke, wie beispielsweise Werbeauftritte oder auf der Website www.Long-Limo.ch, zu benutzen. Nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird davon abgesehen. Es werden dabei keine Daten an Dritte weitergegeben. 
 
31.  Bei Geschäftsbedingungen, welche nicht angesprochen werden, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand die Gemeinde Emmenbrücke LU. 
 
32.  Mit der Buchung und der Bezahlung des Auftrags ist der Kunde mit allen genannten Punkten der AGB einverstanden. 


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